Illertal-Confiserie –

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

  1. Geltung der Bedingungen

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Spätestens mit Entgegennahme unserer Produkte gelten die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen.

 

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Annahme der uns erteilten Aufträge erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Wir berechnen die am Tag der Lieferung gemäß unserer jeweiligen Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware zustande.

 

  1. Lieferbedingungen

3.1     Lieferung erfolgt ab Werk. Preise sind exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2     Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

3.3     Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.

3.4     Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

3.5     Bei Lieferungen laut Rahmenvertrag hat die Warenabnahme möglichst in gleichmäßig über die Laufzeit verteilten Mengen zu erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Ablauf des vereinbarten Abrufzeitraumes sind wir berechtigt, die gesamte Restpartie sofort auszuliefern.

3.6     Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden entstehen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung setzt voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.

3.7     Bei verlangten Frischdienst-, Express- oder Eilgutsendungen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

3.8     Kriegszustand, Betriebs oder Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Fälle höherer Gewalt und alle sonstigen Umstände, die unmittelbar oder mittelbar bei uns oder unseren Lieferanten die Herstellung oder Ablieferung stören oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferung. Gleiches gilt, solange sich ein Vorlieferant mit seinen Lieferungen im Verzug befindet. Wir könne die Ware nachliefern, zu deren fristgemäßen Lieferung wir wegen der in 3.8 Abs. 1 aufgeführten Umstände nicht in der Lage sind, eine diesbezügliche Verpflichtung übernehmen wir jedoch nicht. Wir übernehmen keine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz wegen Verzuges

 

  1. Gefahrenübergang

Die Ware reist, sobald sie unser Haus verlässt, auf Gefahr des Empfängers. Transportschäden müssen nach Warenübernahme sofort bei Spedition, Bahn, Paketdiensten oder Post geltend gemacht werden. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung sind unzulässig und werden nicht entgegengenommen.

 

  1. Mängelhaftung

5.1     Mangelrügen, Beanstandungen wegen Mängeln der Ware, Falschlieferungen und Mengenabweichungen, sowie Mehrlieferungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich so vollständig angezeigt werden, dass eine einwandfreie Nachprüfung möglich ist.

5.2     Bei berechtigten Mängelrügen für Mängel der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche Ersatz durch Lieferung mangelfreier Ware. Für Schäden, die durch Witterungseinflüsse nach Verlassen der Confiserie entstehen, haften wir nicht.

5.3     Die Geltendmachung von Mängelrügen verlängert die Zahlungsfrist nicht.

5.4     Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

5.5     Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5.6     Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

5.7     Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

 

  1. Stornierungen

Stornierungen müssen unter Beachtung des Haltbarkeitsdatums in einem angemessenen Zeitraum vor dem Liefertermin schriftlich eingehen, ansonsten sind diese unwirksam bzw. müssen die Frachtkosten vom Besteller getragen werden.

 

  1. Versandkosten

6.1     Wir berechnen für Sendungen Versandpauschalen nach Km-Zonen.

6.2     Bei Klein-Bestellungen wird der Versand nach Gewicht der Sendung, anlehnend an die Preise von CIPS, berechnet.

6.3     Bei verlangten Frischdienst-, Express- oder Eilgutsendungen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Zur Kühlung der Ware werden 5,- € pro Kühlverpackung erhoben.

 

  1. Rücksendungen

Rücksendungen nehmen wir nur entgegen, wenn sie kostenfrei erfolgen.

 

  1. Leergut

8.1       Die Rücknahme von Europaletten erfolgt durch Zurücksenden des Lieferscheins. Über die daraus entstandene Summe, wird eine Gutschrift erstellt, die gesondert zugestellt wird.

8.2     Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (z.B. Transportbehälter, Paletten usw.) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser alleiniges und unbeschränktes Eigentum.

  1. Preise und Zahlungen

9.1     Maßgebend sind die von uns gemäß unserer jeweiligen Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk einschließlich Verpackung. Mehrkosten für erbetenen Frischdienst-, Eil- oder Expressversand hat der Kunde zu tragen.

9.2     Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Kontoverbindung zu erfolgen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto, jedoch spätestens nach 30 Tage rein netto zu zahlen.

9.3     Aktionen sind von zusätzlichem Rabatt ausgeschlossen. Abzüge für Rollgeld, Zustellgebühren und dgl. Sind unzulässig.

9.4     Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.

9.5     Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder ist eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertragsverhältnis fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadenersatz zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt das Erfordernis der Setzung einer Nachfrist.

 

 

 

  1. Eigentumsvorbehalt

10.1   Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort Mitteilung zu machen, falls Dritte Ansprüche auf die in unserem Eigentum stehende Ware geltend zu machen oder diese gepfändet wird. Stellt der Käufer seine Zahlung ein, so darf er über die in seinem Eigentum stehenden Waren nicht mehr verfügen.

10.2   Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden.

Die Ware bleibt unser alleiniges Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

  1. Haftung

11.1   Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegen.

11.2   Für fehlerhafte oder falsche EAN-Strichcodierungen unserer Vorlieferanten wird von uns keine Haftung übernommen, es sei denn, wir hatten positive Kenntnis von der fehlerhaften bzw. falschen EAN-Strichcodierung.

 

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit, alte Bindungen

12.1   Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2   Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung und Gerichtsstand für beide Teile ist Vöhringen.

12.3   Sollte eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12.4   Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

 

  1. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

13.1   Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Übungsfirmen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

13.2   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Vöhringen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen im Sinne von Art. 17 EuGVÜ. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand bzw. sonstigen Gerichtsständen nach den Vorschriften des EuGVÜ zu verklagen.

13.3   Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

13.4   Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sind wir berechtigt, die unverzügliche Rückgabe der Europalette und Transportbehälter zu verlangen. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig werden, berührt dies nicht die Richtigkeit des restlichen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt. Änderungen unserer AGB in Zusammenhang mit Sonderaktionen behalten wir uns vor.

 

Vöhringen, gültig ab 12.09.2017